Piscan Info 2011

Präsident Ruedi berichtet
Wir blicken auf ein sehr erfolgreiches und vor allem intensiv aktives Piscan-Vereinsjahr 2010 zurück. 2010 war mit Events und Anlässen voll gepackt, speziell in den Monaten Juni, Juli, August, September und Oktober. Für den Fischerclub Piscan ein über die Massen erfolgreiches Jahr. Leider mussten wir auch etwas Unangenehmes zur Kenntnis nehmen. Im August hat uns Heinz Kienast für immer verlassen. Heinz war eines unser Gründungsmitglied und jahrelang im Vorstand als Vize-Präsident tätig. Der Fischerclub Piscan wird ihn für immer in ehrender Erinnerung halten. Ein neuer Event wurde im August 2010 durchgeführt, dass 24-Stunden-Fischen. Dieser Anlass war ein grosser Erfolg und ich möchte den Initianten und Durchführen dafür danken. Danken möchte ich all meinen Vostandskollegen für ihren Einsatz und ebenfalls unserem Aktivmitglied Robi Siess für die Betreuung unserer Internetseite. Ebenfalls allen unseren Helfer und Helferinnen für ihren grossen Einsatz zum Wohle des Fischerclubs Piscan. Freuen wir uns auch dieses Jahr wieder auf viele schöne Stunden am Weiher und geniessen die Natur vor Ort. Zum Schluss bleibt mir nur noch allen Picaner ein kräftiges Petri Heil zu wünschen.
Euer Ruedi
Weiherobmann 2010
Angefangen vom ersten Arbeitstag über viele Anlässe bis zu Jahresende hatten wir ein erfolgreiches und effizientes Jahr. Trotz der vielen Anlässe und des hohen Befischungsdruckes hatten wir nur 4 tote Karpfen zu beklagen. Im Herbst sind dann auch noch 15 Hechte eingesetzt worden. Im hinteren Weiher haben trotz der eingesetzten Welse noch grosse Mengen Karauschen das Gleichgewicht sollte also auch da stimmen. Die ganze Anlage ist in einem sehr guten Zustand so können wir uns auf ein schönes 2011 freuen. Ich hoffe es werden sich wieder Aktiv- und Passmitglieder an den Arbeitstagen und den Fischerei-Anlässen beteiligen.
Euer Andy
Aktuelle Infos
In der neuen Tierschutzverordnung (TSchV) (in Kraft seit dem 1. September 2008), werden neu auch die Fische berücksichtigt. Dies hat direkte Folgen für die Angelfischerei, denn aufgrund der Änderungen in der TSchV mussten gewisse Anpassungen in der Fischereigesetzgebung vorgenommen werden (Verordnung über das Bundesgesetz der Fischerei, VBGF).
Nachstehend die wichtigsten Änderungen:
Folgendes ist grundsätzlich verboten, die Kantone können aber für Fischende mit einem Sachkunde-Nachweis Ausnahmen gewähren:
Alle diese Neuerungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft
Damit man nun nicht für jeden Kanton eine separate Ausbildung absolvieren muss, wurde das Netzwerk Anglerausbildung gegründet, welches einen gesamtschweizerisch anerkannten sogenannten SaNa Sachkunde-Nachweis ausgearbeitet hat.
In allen Kantonen werden zukünftig Kurse angeboten, mit denen man diesen Sachkunde-Nachweis erwerben kann. Wer also einen Kurs mit Erfolgskontrolle gemacht hat, bekommt diesen Sachkunde-Nachweis und kann zukünftig in allen Kantonen fischen.
WICHTIG: In allen Kantonen ist dieser Sachkunde- Nachweis anerkannt. Es gibt keinen Kanton, der zum Beispiel ausschliesslich das Sportfischer- Brevet anerkennt.

Beispiel Basel-Stadt
Generell verboten ist ab dem 1.1.09:
Zum Verzehr bestimmte Fische sind grundsätzlich sofort zu töten. Fischer und
Fischerinnen mit einem Sachkunde-Nachweis dürfen nicht verletzte Fische
kurzfristig hältern. Wichtig ist allerdings, dass der Fisch genügend
Frischwasser hat, dass Wasser darf sich nicht erwärmen und eine ausreichende
Sauerstoffversorgung mittels Frischwasser muss sichergestellt sein. Eine Brente
im Bach, bei der die Ventile offen sind, eignet sich. Es muss aber darauf
geachtet werden, dass der Fisch ausreichend Platz in diesem Gefäss findet.
Auch gibt es Neues bezüglich Fische töten. Mit einem Schlag auf den Kopf ist
nicht immer sicher gestellt, dass der Fisch auch tot ist. Um dem Fisch einen
qualvollen Tod zu ersparen wird neu der Fisch erst mit einem Schlag auf den Kopf
betäubt, und direkt anschliessend mit dem Kiemenschnitt getötet. Oder der Fische
wird nach dem Betäubungsschlag sofort ausgenommen, dies ist für eine gute
Fleischqualität sowieso empfehlenswert.
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JA |
NEIN |
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Anglerpatent und -Karten von einem Tag brauchen einen Sachkunde Nachweis |
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Anglerpatent und -Karten von einem Monat brauchen einen Sachkunde Nachweis |
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Der Kanton anerkennt die Übergangslösung |
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Wer bereits einen kantonalen Kurs mit Fischerprüfung absolviert hat, kann einen Sachkunde-Nachweis beziehen. |
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Wer das Sportfischer Brevet gemacht hat, kann für die nächsten Jahre mit diesem Ausweis weiter fischen. |
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Die Gesetzgebung des Tierschutzes sowie der Fischerei gelten sowohl an privaten wie auch an den öffentlichen Gewässern.
Angenommen Ihr habt am Weiher zu viel getrunken.
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Habt Ihr die Möglichkeit in einem der Wohnwagen zu übernachten.